Unser Formular-Service für Ihre Vorsorge
Der Pflegedienst Kremer stellt Ihnen alle rechtlich relevanten Anträge und behördlichen Dokumente kostenlos zum Download bereit. Von der Patientenverfügung bis zur Vorsorgevollmacht helfen wir Ihnen, frühzeitig und rechtssicher vorzusorgen.
Alle Anträge & rechtlichen Dokumente auf einen Blick
Vordruck einer Patientenverfügung
Bestimmen Sie rechtzeitig und rechtssicher Ihre persönlichen Wünsche für medizinische Behandlungen im Ernstfall gemäß § 1901a BGB.
Textbausteine für eine Patientenverfügung
Formulieren Sie präzise und individuelle Textbausteine für Ihre Vorsorge nach den offiziellen Empfehlungen des Bundesjustizministeriums (BMJ).
Vorsorgevollmacht (PDF-Vollversion)
Bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens für alle wichtigen finanziellen, gesundheitlichen und rechtlichen Entscheidungen.
Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
Offizielles Formular zur Eintragung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) direkt zum Downloaden.
Konto- und Depotvollmacht (Muster)
Ein rechtlich geprüftes Muster für finanzielle Transaktionen im Pflegefall gemäß den Standards deutscher Banken und des BMJ.
Wie möchten Sie Kontakt aufnehmen?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen
Als familiengeführtes Traditionsunternehmen seit 1990 (gegründet von Hannelore und Martin Kremer) steht bei uns der Mensch im Mittelpunkt, nicht der Profit. Wir wissen aus über 35 Jahren Erfahrung im Main-Kinzig-Kreis, wie wichtig rechtzeitige Vorsorge ist. Deshalb stellen wir diese rechtssicheren Dokumente für alle Familien vollkommen barrierefrei und kostenlos zur Verfügung.
Mit einer Patientenverfügung (§ 1901a BGB) legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall (z. B. bei Entscheidungsunfähigkeit) durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Mit einer Vorsorgevollmacht (§ 1901c BGB) bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln und rechtliche Entscheidungen treffen dürfen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Grundsätzlich ist eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht rechtlich voll wirksam. Eine notarielle Beglaubigung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber bei Immobiliengeschäften oder komplexen Vermögenswerten ratsam sein. Für den medizinischen Alltag und die Pflegeorganisation reicht die schriftliche Form völlig aus.
Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt. Wenn Sie dort Ihre Vorsorgevollmacht eintragen lassen, können behandelnde Ärzte oder Gerichte im Notfall sofort erkennen, wer Ihre bevollmächtigte Vertrauensperson ist. Den dafür notwendigen offiziellen Eintragungsantrag des Bundesjustizministeriums stellen wir Ihnen hier kostenlos zum Download bereit.
Ja, absolut. Als Gewinner des bpa-Zukunftsawards 2026 für herausragenden Patientenservice lassen wir Sie im Antragsdschungel nicht allein. Im Rahmen unserer kostenfreien Pflegeberatung helfen wir Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen von Pflegegrad-Erstanträgen, Höherstufungsanträgen oder Abrechnungsformularen für die Verhinderungspflege.
Unsere kostenlosen PDF-Downloads sind so optimiert, dass Sie sie entweder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder direkt am Computer, Tablet oder Smartphone digital ausfüllen und anschließend ausdrucken können, um sie persönlich zu unterschreiben.