Häufige Fragen. Schnelle Antworten.
Seit unserer Gründung im Jahr 1990 durch Hannelore und Martin Kremer steht die Pflegedienst Kremer GmbH für gelebte Menschlichkeit, Unabhängigkeit und höchste Fachkompetenz (MD-Bestnote 1,0). Dieses Mega-FAQ bietet Ihnen verlässliche Orientierung im Pflegedschungel.
- Über uns
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Die Pflegedienst Kremer GmbH ist ein seit 1990 familiengeführtes, MD-bestbewertetes (Note 1,0) Pflegeunternehmen mit qualifizierten Mitarbeitern. Unser Hauptsitz befindet sich in Hammersbach. Von hier aus und über unsere teilstationären Tagespflege-Einrichtungen versorgen wir Patienten im gesamten Main-Kinzig-Kreis (u. a. Hanau, Langenselbold, Ronneburg, Neuberg, Gründau, Jossgrund, Bruchköbel, Biebergemünd, Nidderau, Schlüchtern) und im Wetteraukreis. Überregional sind wir zudem in der außerklinischen Intensivpflege und Kinderintensivpflege aktiv.
Als bundesweiter Pionier in der Pädiatrie verbinden wir medizintechnische Präzision (Heimbeatmung, Absaugen, Trachealkanülenwechsel) mit einer zutiefst kindgerechten, angstfreien und spielerischen Pflege. Wir begleiten schwerstkranke Säuglinge, Kinder und Jugendliche im Rahmen der Inklusion auch verlässlich im Alltag, in der Schule oder im Kindergarten.
Unser Pflegedienst vereint höchste Pflegequalität mit einer zukunftsweisenden Teamkultur. Wir sind Gewinner des bpa-Zukunftsawards 2026 („Modernes Unternehmen“), tragen die MD-Bestnote 1,0, besitzen eine Kundenzufriedenheit von 4,9/5 Sternen (über 1.700 Bewertungen) und sind vom DIQP als „Top Arbeitgeber“ und „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ mit „Sehr Gut“ sowie als Kununu Top Company 2026 zertifiziert.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege zuhause durch Angehörige oder Freunde organisiert wird, verpflichtet das Gesetz Sie zu regelmäßigen Beratungseinsätzen durch einen zugelassenen Pflegedienst wie Kremer. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 ist die Beratung halbjährlich verpflichtend. Sie dient der Sicherung der Pflegequalität und dem Erhalt Ihres Pflegegeldes.
Nein, die Beratung ist für Sie zu 100 % kostenfrei. Die Gebühren für den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI werden direkt und vollautomatisch von uns mit Ihrer Pflegekasse (oder Ihrer privaten Pflegeversicherung) abgerechnet.
Wir stellen Ihnen rechtlich geprüfte PDF-Downloads nach den aktuellen Richtlinien des Bundesjustizministeriums (BMJ) kostenlos zur Verfügung. Dazu gehören Vordrucke für eine Patientenverfügung (§ 1901a BGB) inklusive Formulierungshilfen, eine Vorsorgevollmacht, Anträge zur Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) sowie Konto- und Depotvollmachten.
Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI), das Senioren per Knopfdruck am Handgelenk oder als Halskette direkt mit unserer professionellen 24h-Notrufzentrale verbindet. Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die monatlichen Gebühren komplett, sodass das System für Sie in der Regel kostenfrei ist.
Nein, das ist der große Vorteil unseres regionalen Pflegedienstes. Im Falle eines Alarms wird sofort unsere eigene, ortsansässige Notrufbereitschaft im Main-Kinzig-Kreis verständigt. Es kommt ein vertrautes Gesicht unseres Teams zu Ihnen, das Ihren sicher und anonymisiert bei uns verwahrten Haustürschlüssel besitzt und Ihnen sofort schadenfrei helfen kann.
Als inhabergeführtes Familienunternehmen in 2. Generation leben wir echte Wertschätzung. Unsere Mitarbeiter profitieren von unschlagbaren Benefits: bis zu 35 Tage Urlaub, überdurchschnittliche Gehälter auf Top-Tarifniveau mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld, eine betriebliche Altersvorsorge sowie mögliche Wunschdienstpläne ohne ständiges Einspringen aus dem Frei.
Nein, absolut nicht. Wir verzichten komplett auf komplizierte Anschreiben, Bewerbungsmappen oder Lebensläufe. Für uns steht der Mensch und deine Persönlichkeit in der Pflege im Mittelpunkt. Alles Fachliche besprechen wir ganz unkompliziert im lockeren Kennenlerngespräch bei einer Tasse Kaffee.
Du wählst auf unserer Karriereseite einfach deinen Wunschbereich (z. B. ambulante Pflege, Tagespflege, Intensivpflege, Kinderintensivpflege) und deinen Wohnort aus, hinterlässt uns deine Kontaktdaten – und fertig! Alternativ kannst du uns direkt über den WhatsApp-Button schreiben. Unser Recruiting-Team meldet sich innerhalb von 24 Stunden (werktags) für ein unverbindliches Gespräch bei dir.
Dies ist eine hochspezialisierte Versorgung für intensivpflichtige, oft beatmete Patienten (invasiv/nicht-invasiv) oder Menschen mit Tracheostoma. Unser examiniertes, klinisch geschultes Fachpersonal stellt feste Teams auf, um Patienten im Rahmen einer lückenlosen 24-Stunden-Eins-zu-eins-Betreuung im eigenen Zuhause medizinisch und menschlich sicher zu begleiten.
Unser spezialisiertes, pädiatrisches und erwachsenen-intensivpflegerisches Überleitungsteam beginnt mit der Planung direkt auf der Krankenhaus-Intensivstation, in Reha- oder Weaning-Kliniken. Wir stimmen uns eng mit den behandelnden Ärzten ab, richten das Patientenzimmer medizintechnisch komplett ein, schulen die Angehörigen und stellen ein festes Fachpflegeteam für den Tag der Entlassung auf.
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Einrichtung, in der Senioren den Tag in fröhlicher Gesellschaft verbringen. Unser strukturierter Alltag umfasst gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee), aktivierende Beschäftigungen wie Gedächtnistraining, leichte Gymnastik, Basteln, Singen und Spaziergänge sowie ausreichende Ruhemöglichkeiten.
Ja, unser rollstuhlgerechter, hauseigener Fahrservice holt unsere Tagespflegegäste morgens direkt an der Haustür ab und bringt sie am Nachmittag sicher zurück. Die Kosten für die Tagespflegeplätze (§ 41 SGB XI) und den Transport werden über ein separates, monatliches Tagespflege-Budget der Pflegekasse finanziert, das nicht auf Ihr Pflegegeld oder Ihre ambulanten Sachleistungen angerechnet wird.
Wir bieten Ihnen das gesamte Leistungsspektrum der häuslichen Versorgung: von der Grundpflege nach SGB XI (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) über hauswirtschaftliche Hilfe (Haushaltspflege) bis hin zur medizinischen Behandlungspflege nach SGB V (z. B. Wundversorgung, Insulingabe, Medikamentenüberwachung).
Die medizinische Behandlungspflege (SGB V) wird nach Verordnung durch Ihren Arzt vollständig von der Krankenkasse gezahlt. Die ambulante Pflege (Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI) übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab.
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