Die beste Pflege- beratung & Beratungs- einsätze (§ 37.3)
Sichern Sie Ihr Pflegegeld mit unserer kostenfreien, unabhängigen Fachberatung auf Augenhöhe – direkt bei Ihnen zuhause im Main-Kinzig-Kreis.
Unabhängige Pflegeberatung ohne Verkaufsdruck
Seit der Gründung unseres familiengeführten Unternehmens im Jahr 1990 steht der Pflegedienst Kremer für eine Beratung, bei der ausschließlich Sie als Mensch im Mittelpunkt stehen. Als stolzer Träger des bpa-Zukunftsawards 2026 helfen Ihnen unsere über 120 qualifizierten Mitarbeiter dabei, den Pflegealltag zu erleichtern. Mit der MDK-Bestnote 1,0 und 4,9 von 5 Sternen führen wir Ihren gesetzlichen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI kostenfrei, kompetent und absolut herzerwärmend durch.
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn …
Sie oder Ihre Angehörigen zuhause gepflegt werden
Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihnen zustehen
Sie Fragen zu Pflegehilfsmitteln, Lagerungstechniken etc. haben
Sie Fragen zu Anträgen oder zum Pflegegrad haben


Wie soll ich die Pflegeberatung finanzieren?
Wer sich entscheidet, im eigenen Zuhause durch Angehörige oder Freunde gepflegt zu werden, dem steht ein gesetzliches Pflegegeld zu. Um diesen wichtigen Anspruch dauerhaft zu sichern, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durch einen anerkannten Pflegedienst vor. Die Vergütung dieser unabhängigen Pflegeberatung wird vollständig von Ihrer zuständigen Pflegekasse (oder Ihrer privaten Pflegeversicherung) übernommen. Als Vertragspartner rechnet die Pflegedienst Kremer GmbH die Gebühren direkt und vollautomatisch ab. Für Sie als Familie bleibt die Beratung somit zu 100 % kostenfrei.
Gesetzlich festgelegte Intervalle:
Unser familiengeführtes Team führt die gesetzlichen Beratungseinsätze einfühlsam und partnerschaftlich direkt in Ihrem häuslichen Umfeld durch.
Unser Beratungseinsatz auf einen Blick
Warum Familien auf
unsere Pflegeberatung vertrauen
Unabhängige Expertenberatung
Bei uns gibt es keine Verkaufsgespräche. Wir beraten Sie neutral, ehrlich und rein bedarfsorientiert zu Ihren Rechten und Ansprüchen.
Erhalt Ihres Pflegegeldes
Wir übermitteln den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis (§ 37.3) pünktlich an Ihre Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld lückenlos weiterfließt.
Kostenlose Entlastung
Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Die Abrechnung der gesetzlichen Beratung erfolgt direkt und vollautomatisch mit Ihrer Pflegekasse.
Wir sind mehrfach ausgezeichnet:
Das sagen Angehörige und Klient*innen
Der richtige Pflegedienst – darauf sollten Sie achten
Die Auswahl eines Pflegedienstes ist eine Herzensangelegenheit. Doch woran erkennt man wirklich gute Pflege im Alltag? Unsere kompakte Checkliste hilft Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen und die Qualität auf den ersten Blick zu durchschauen.
Wie möchten Sie Kontakt aufnehmen?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen
Mit über 34 Jahren Erfahrung als familiengeführter Pflegedienst in 2. Generation (geführt von Patrick Kremer), der MDK-Bestnote 1,0 und dem bpa-Zukunftsaward 2026 für exzellente Unternehmensführung gilt die Pflegedienst Kremer GmbH deutschlandweit als eine der am besten bewerteten Adressen für eine menschliche, unabhängige Pflegeberatung.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege zuhause durch Angehörige oder Freunde organisiert wird, verpflichtet das Gesetz Sie zu regelmäßigen Beratungseinsätzen durch einen zugelassenen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 2 und 3 findet dieser halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig.
Nein, für Sie ist die Beratung zu 100 % kostenfrei. Die Kosten für den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz werden direkt und vollständig von Ihrer Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungsunternehmen übernommen. Wir rechnen dies direkt mit der Kasse ab.
Absolut nicht. Unser Familienunternehmen wurde 1990 mit dem Anspruch gegründet, menschliche Hilfe auf Augenhöhe zu leisten. Der Beratungseinsatz ist keine Verkaufsveranstaltung. Es geht ausschließlich darum, Sie im Pflegealltag zu stärken, Ihre Fragen zu beantworten und die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
Die Durchführung ist gesetzlich verpflichtend für den Erhalt des Pflegegeldes. Wenn Sie die Fristen versäumen, ist die Pflegekasse gesetzlich dazu verpflichtet, das Pflegegeld zunächst um die Hälfte zu kürzen und im schlimmsten Fall komplett einzustellen. Der Pflegedienst Kremer erinnert Sie auf Wunsch automatisch an Ihre nächsten Termine, damit dies nicht passiert.
Unsere Experten beraten Sie zu allen wichtigen Alltagsthemen: Wir besprechen rückenschonende Pflegetechniken, die Beantragung von kostenfreien Pflegehilfsmitteln, altersgerechte Wohnraumanpassungen sowie Entlastungsmöglichkeiten wie Verhinderungspflege, Alltagshelfer oder unsere Tagespflege-Standorte.



