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Pflegekosten verständlich erklärt

Erhalten Sie einen transparenten Schritt-für-Schritt-Überblick über Pflegesachleistungen und Pflegegeld (gesetzlicher Stand dieses Jahres) beim Pflegedienst Kremer.

Finden Sie auf einen Blick heraus, welche Budgets Ihnen zustehen

Wie hoch ist Ihr gesetzlicher Anspruch bei der Pflegekasse?

Möchten Sie wissen, ob diese Leistungen für Ihre Situation ausreichen?

Ihr monatlicher Anspruch auf Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)

Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 796 € / Monat
Pflegegrad 3 1.497 € / Monat
Pflegegrad 4 1.859 € / Monat
Pflegegrad 5 2.299 € / Monat

Ihr monatlicher Anspruch auf Pflegegeld (für pflegende Angehörige)

Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 € / Monat
Pflegegrad 3 599 € / Monat
Pflegegrad 4 800 € / Monat
Pflegegrad 5 990 € / Monat
Maximale Entlastung & direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Kassen

Wie setzen sich die Kosten für
einen ambulanten Pflegedienst zusammen?

Das hessische Abrechnungssystem über vordefinierte Leistungskomplexe

Das Abrechnungssystem für ambulante Pflegedienste in Hessen basiert nicht auf einer unklaren Abrechnung nach Arbeitsminuten, sondern auf transparenten, gesetzlich festgelegten Leistungskomplexen. Dies bedeutet, dass verschiedene pflegerische Tätigkeiten wie beispielsweise die Ganzkörperpflege, die Unterstützung beim Aufstehen, die Mobilisation oder die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme zu festen Leistungseinheiten zusammengefasst und bewilligt werden. Für Sie als pflegebedürftige Familie in Hessen schafft diese Systematik eine maximale Planbarkeit und verlässliche Kostensicherheit, da jede erbrachte Hilfestellung vorab exakt kalkuliert werden kann.

Die direkte und unkomplizierte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Als staatlich anerkannter Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Pflegekassen in Deutschland übernimmt die Pflegedienst Kremer GmbH den gesamten bürokratischen Abrechnungsaufwand für Sie. Sämtliche vertraglich vereinbarten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI werden von uns monatlich direkt, papierlos und ohne Umwege mit der zuständigen Kasse abgerechnet. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen oder sich mit komplizierten Abrechnungsformularen auseinandersetzen, was pflegende Angehörige im oft stressigen Pflegealltag spürbar entlastet.

Maßgeschneiderte Kostenplanung und Nutzung von Kombinationsleistungen

Sollte der tatsächliche Unterstützungsbedarf im eigenen Zuhause das gesetzlich festgelegte Budget Ihres jeweiligen Pflegegrades einmal übertreffen, erstellen wir gemeinsam einen fairen und detaillierten Kostenvoranschlag. Wir prüfen in enger Absprache mit Ihnen, wie sich verbleibende Budgets durch die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI optimal nutzen oder durch die stundenweise Verhinderungspflege refinanzieren lassen. Unser familiengeführtes Team berät Sie absolut bedarfsorientiert und sorgt dafür, dass die maximale finanzielle Förderung Ihrer Pflegekasse voll ausgeschöpft wird.

Das sagen Angehörige und Patienten

“Meine Mutter wird hier sehr liebevoll und professionell betreut. Das Team ist stets freundlich, geduldig und aufmerksam. Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung und die herzliche Atmosphäre." – Tagespflege"

Frauke I.

"Mein Schwiegervater fühlt sich Sehr wohl bei euch. Er kommt immer zufrieden und ausgeglichen wieder heim. Alle Pfleger, Pflegerin Küche und sowie Fahrer sind top. Und als Angehörige freut man sich das er gut aufgehoben ist. Ihr macht euren Beruf mit Liebe und Herz. Macht weiter so" – Tagespflege”

Iris Ebert

“Die Tagesstätte ist sehr gepflegt und geschmackvoll eingerichtet. Vom Gemeinschaftsraum hat man einen sehr schönen Blick in den Garten. Meine Mutter freut sich jedes Mal auf den Besuch und genießt die Zusammenkunft mit Gleichaltrigen, die freundliche Ansprache der Betreuer und die abwechslungsreichen Aktivitäten sehr.” – Tagespflege”

Silvia Lau

“Ich habe beim besuche das Gefühl gehört zu werden, Die interessieren sich für mich und ich fühle mich gut aufgehoben und nicht als einen Nummer die erledigt werden musste. Die Mitarbeiter geben mich infos wenn ich was benötige und stellen wichtige fragen die mann versteht und beantworten kann. Danke” – Ambulante Pflege”

Owen McGinnis

"Die bisherigen Besuche der Kremer-Mitarbeiter haben mir wiederholt und nachhaltig bewiesen, sie machen sich "kleine" und "große Probleme" der Patienten zu eigen. Vielen Dank für das Engagement.” – Ambulante Pflege”

Wolfram Baisch

“Wir sind mit Kremer Pflege- und Betreuungsdienst sehr zufrieden. Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit haben wir mit diesem Dienst zu schätzen gelernt, jetzt und auch weiterhin. Sehr zu empfehlen!” – Ambulante Pflege"

Claus Stürzel

"Kremer zeichnet sich aus durch ein zuverlässiges, kompetentes und liebevolles Personal. Man ist in guten Händen. Absolut empfehlenswert." – Außerklinische Intensivpflege”

Angelika Dexheimer

Ein außergewöhnlich guter Pflegedienst! Die Pflegekräfte sind nicht nur fachlich top, sondern auch menschlich einfach großartig. Man spürt, dass hier mit Liebe und Engagement gearbeitet wird. Wir sind unendlich dankbar für die Unterstützung und können diesen Pflegedienst von Herzen weiterempfehlen." – Außerklinische Intensivpflege"

Sultan Pamukci

"Tolle und individuelle Beratung. Es wird auf Wünsche und Bedürfnisse eingegangen. Sehr freundliche Mitarbeiter." – Außerklinische Intensivpflege

Sina Ebel

MD-Note 1,0 · Über 10.000 betreute Familien

Uns zu erreichen war noch nie einfacher

Wie möchten Sie Kontakt aufnehmen?

Eine freundliche Mitarbeiterin vom Pflegedienst Kremer führt ein professionelles Beratungsgespräch zur ambulanten Pflege im Main-Kinzig-Kreis durch.

    Hier finden Sie häufig gestellte Fragen

    Die Kosten für die ambulante Pflege werden ab Pflegegrad 2 bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen von der Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen übernommen. Wir rechnen diese direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie kein bürokratischer Aufwand entsteht.

    Ja, das ist die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Wenn Sie das Budget der Pflegesachleistung (z. B. 796 € bei Pflegegrad 2) durch unseren Pflegedienst nur anteilig verbrauchen, zahlt Ihnen die Pflegekasse das verbleibende Pflegegeld prozentual aus. Wir berechnen gerne die für Sie günstigste Kombination!

    Solange die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungskomplexe innerhalb des gesetzlichen Budgets Ihres Pflegegrades liegen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Ein kleiner privater Eigenanteil, die sogenannten Investitionskosten, fällt jedoch immer an, den wir Ihnen vorab transparent im Kostenvoranschlag ausweisen.

    Allen Pflegebedürftigen (auch bei Pflegegrad 1) stehen monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Dieses Budget können Sie nutzen, um unsere zertifizierten Alltagshelfer für Einkäufe, Haushaltsreinigung oder Betreuung komplett kostenfrei in Anspruch zu nehmen.

    Nein. Medizinisch notwendige Leistungen, die Ihnen Ihr Hausarzt verordnet (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Insulininjektionen), werden über die Krankenkasse abgerechnet. Diese Kosten berühren Ihr monatliches Pflegekassen-Budget der Pflegegrade (SGB XI) überhaupt nicht.

    Als bpa-Zukunftsaward-Gewinner steht bei uns der Mensch im Fokus, nicht der Profit. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung analysieren wir genau Ihre Lebenssituation, prüfen alle Ansprüche (Verhinderungspflege, Entlastungsbeträge, Kombinationsleistungen) und erstellen einen Pflegeplan, der die maximale finanzielle Förderung ausschöpft.