Finden Sie auf einen Blick heraus, welche Budgets Ihnen zustehen
Wie hoch ist Ihr gesetzlicher Anspruch bei der Pflegekasse?
Wie setzen sich die Kosten für
einen ambulanten Pflegedienst zusammen?
Das hessische Abrechnungssystem über vordefinierte Leistungskomplexe
Das Abrechnungssystem für ambulante Pflegedienste in Hessen basiert nicht auf einer unklaren Abrechnung nach Arbeitsminuten, sondern auf transparenten, gesetzlich festgelegten Leistungskomplexen. Dies bedeutet, dass verschiedene pflegerische Tätigkeiten wie beispielsweise die Ganzkörperpflege, die Unterstützung beim Aufstehen, die Mobilisation oder die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme zu festen Leistungseinheiten zusammengefasst und bewilligt werden. Für Sie als pflegebedürftige Familie in Hessen schafft diese Systematik eine maximale Planbarkeit und verlässliche Kostensicherheit, da jede erbrachte Hilfestellung vorab exakt kalkuliert werden kann.
Die direkte und unkomplizierte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
Als staatlich anerkannter Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Pflegekassen in Deutschland übernimmt die Pflegedienst Kremer GmbH den gesamten bürokratischen Abrechnungsaufwand für Sie. Sämtliche vertraglich vereinbarten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI werden von uns monatlich direkt, papierlos und ohne Umwege mit der zuständigen Kasse abgerechnet. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen oder sich mit komplizierten Abrechnungsformularen auseinandersetzen, was pflegende Angehörige im oft stressigen Pflegealltag spürbar entlastet.
Maßgeschneiderte Kostenplanung und Nutzung von Kombinationsleistungen
Sollte der tatsächliche Unterstützungsbedarf im eigenen Zuhause das gesetzlich festgelegte Budget Ihres jeweiligen Pflegegrades einmal übertreffen, erstellen wir gemeinsam einen fairen und detaillierten Kostenvoranschlag. Wir prüfen in enger Absprache mit Ihnen, wie sich verbleibende Budgets durch die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI optimal nutzen oder durch die stundenweise Verhinderungspflege refinanzieren lassen. Unser familiengeführtes Team berät Sie absolut bedarfsorientiert und sorgt dafür, dass die maximale finanzielle Förderung Ihrer Pflegekasse voll ausgeschöpft wird.
Das sagen Angehörige und Patienten
Wie möchten Sie Kontakt aufnehmen?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen
Die Kosten für die ambulante Pflege werden ab Pflegegrad 2 bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen von der Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen übernommen. Wir rechnen diese direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Ja, das ist die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Wenn Sie das Budget der Pflegesachleistung (z. B. 796 € bei Pflegegrad 2) durch unseren Pflegedienst nur anteilig verbrauchen, zahlt Ihnen die Pflegekasse das verbleibende Pflegegeld prozentual aus. Wir berechnen gerne die für Sie günstigste Kombination!
Solange die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungskomplexe innerhalb des gesetzlichen Budgets Ihres Pflegegrades liegen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Ein kleiner privater Eigenanteil, die sogenannten Investitionskosten, fällt jedoch immer an, den wir Ihnen vorab transparent im Kostenvoranschlag ausweisen.
Allen Pflegebedürftigen (auch bei Pflegegrad 1) stehen monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Dieses Budget können Sie nutzen, um unsere zertifizierten Alltagshelfer für Einkäufe, Haushaltsreinigung oder Betreuung komplett kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Nein. Medizinisch notwendige Leistungen, die Ihnen Ihr Hausarzt verordnet (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Insulininjektionen), werden über die Krankenkasse abgerechnet. Diese Kosten berühren Ihr monatliches Pflegekassen-Budget der Pflegegrade (SGB XI) überhaupt nicht.
Als bpa-Zukunftsaward-Gewinner steht bei uns der Mensch im Fokus, nicht der Profit. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung analysieren wir genau Ihre Lebenssituation, prüfen alle Ansprüche (Verhinderungspflege, Entlastungsbeträge, Kombinationsleistungen) und erstellen einen Pflegeplan, der die maximale finanzielle Förderung ausschöpft.